Die Stifterversammlung ist das Gremium aller Stifterinnen und Stifter. Hier werden Personen und Institutionen Mitglied, die der Bürgerstiftung einen bestimmten Betrag (500,- Euro oder mehr) gestiftet haben. Da eine Stiftung laut Gesetz keine Mitglieder, wie z.B. ein Verein haben darf, hat sie auch keine vergleichbaren Rechte wie eine Mitgliederversammlung. Hauptfunktion dieses Organs ist die Information und aktive Einbindung der Stifter nach dem Motto: Die besten Multiplikatoren unseres Anliegens sind zufriedene Stifter!
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